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   KG, 07.03.2000 - 1 W 7496/98   

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https://dejure.org/2000,6420
KG, 07.03.2000 - 1 W 7496/98 (https://dejure.org/2000,6420)
KG, Entscheidung vom 07.03.2000 - 1 W 7496/98 (https://dejure.org/2000,6420)
KG, Entscheidung vom 07. März 2000 - 1 W 7496/98 (https://dejure.org/2000,6420)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 2368; FGG § 20 Abs. 1; VermG § 2 Abs. 1
    Berechtigung zur Einlegung der Beschwerde gegen die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1608
  • FGPrax 2001, 24
  • FamRZ 2001, 658
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Für diesen Verfahrensgegenstand besteht daher keine Beschwerdeberechtigung (§ 20 Abs. 1 FGG; vgl. BayObLG 1956, 377/379; KG JR 1953, 422/423; FGPrax 2001, 24/25; FamRZ 1995, 837/838 f.).
  • BayObLG, 12.03.2002 - 1Z BR 14/01

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis bei einer Vielzahl von Bedachten -

    Bei Unrichtigkeit dieses Zeugnisses wird daher die Rechtsstellung des Erben beeinträchtigt (BayObLGZ 1956, 377/379; KG FGPrax 2001, 24/25; Keidel/Kahl Rn. 84; Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 56 jeweils zu § 20).

    Sofern dagegen keine Überschneidung der Sachprüfung mit der Prüfung der Rechtsbeeinträchtigung nach § 20 Abs. 1 FGG eintritt, ist diese, also vor allem das Bestehen des subjektiven Rechts, das durch die Verfügung beeinträchtigt sein soll, für die Bejahung der Beschwerdebefugnis zu prüfen und festzustellen (KG FGPrax 2001, 24/25; FamRZ 1995, 837/838 f.).

    Hieraus folgt, dass die Erbenstellung des Beschwerdeführers, der sich gegen die Erteilung oder Nichteinziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, tatsächlich gegeben sein muss und die bloße Behauptung des Erbrechts zur Bejahung der Beschwerdebefugnis insoweit nicht ausreicht (KG FGPrax 2001, 24/25).

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 75/04

    Unerlaubte Beschränkung der Testamentsvollstreckung in einem

    Insoweit genügt bereits die Möglichkeit einer Rechtsbeeinträchtigung zur Bejahung der erforderlichen Beschwerdebefugnis (vgl. KG FGPrax 2001, 24; BayObLG NJW-RR 2002, 873; Keidel/Kahl, a.a.O., § 20, Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2018 - 3 Wx 95/18

    Zulässigkeit der Beschwerden von Erbprätendenten gegen die Erteilung eines

    1 Z 74/87">FamRZ 1988, 1321; KG NJW-RR 2000, 1608 f; BayOb-LG NJW-RR 2002, 873 ff; OLG Celle NJW-RR 2004, 872; Keidel-Sternal, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rdnr. 82; MK-Grziwotz, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2368 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 15 W 461/10

    Rechtsfolgen und Auslegung der Anordnung der Erbteiltestamentsvollstreckung für

    Insoweit genügt bereits die Möglichkeit einer Rechtsbeeinträchtigung zur Bejahung der erforderlichen Beschwerdebefugnis (Senat NJW-RR 2004, 1448 = FGPrax 2004, 241; BayObLG NJW-RR 2002, 873; KG FGPrax 2001, 24).
  • OLG Hamburg, 19.01.2015 - 2 W 57/13

    Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses: Beschwerde des Nachlasspflegers

    Ein solches Zeugnis weist gemäß § 2368 Abs. 1 Satz 1 BGB nur die Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers aus, nämlich die wirksame Ernennung des darin Benannten sowie den Umfang seiner Befugnisse über den Nachlass (KG Berlin, Beschluss vom 07. März 2000 - 1 W 7496/98 -, juris) bzw. dass keine weiteren als die in dem Zeugnis angegebenen Beschränkungen oder Erweiterungen seiner Befugnisse bestehen (vgl. OLG Stuttgart OLGZ 1979, 387; OLG Hamm OLGZ 1977, 422 - juris), wobei letzteres sich auf die aus der letztwilligen Verfügung des Erblassers sich ergebenden Beschränkungen oder Befugnisse bezieht und nicht etwa auf das Fehlen einer Nachlassverwaltung.
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